Die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN im Landtag NRW haben ein Normenkontrollverfahren beim Landesverfassungsgericht beantragt, um eine Klärung über die verfassungsmäßige Zulässigkeit der durch CDU und FDP beschlossenen Abschaffung der Stichwahl herbeizuführen.
Hierzu erklärt Marc Schulz, GRÜNER Fraktionsvorsitzender im Wuppertaler Stadtrat:
“Wir begrüßen es sehr, dass die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag Klarheit schaffen wollen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der beschlossenen Abschaffung der Stichwahl. Dieser Beschluss bedeutet nämlich nicht nur eine massive Schwächung der Demokratie, sondern ist auch vom Verfahren her untragbar. Die Änderung des Kommunalwahlrechts nur rund 14 Monate vor den Kommunalwahlen und mit hauchdünner Mehrheit im Parlament ist eine unnötige Machtdemonstration von Schwarz-Gelb gegen alle parlamentarischen Gepflogenheiten. Auf die Abläufe in den Kommunen und in den Parteien vor Ort, die ihre Vorbereitungen für die OB- oder Landratswahlen treffen müssen, haben CDU und FDP keine Rücksicht genommen. So wurde das Gesetzesvorhaben durch das Parlament und die Ausschüsse gepeitscht.
Zudem verkennt Schwarz-Gelb, dass sich die Parteienlandschaft verändert und sich diese immer weiter aufgefächert hat. Eine größere Anzahl von Kandidat*innen führt aber regelmäßig dazu, dass die Stimmen sich weiter verteilen, der Wahlsieger also einen kleineren Anteil der Gesamtstimmenanzahl auf sich vereinigen kann und die Erstplatzierten im ersten Wahlgang daher nicht automatisch die nötige Legitimation der Bürger*innen haben. So wurde in Wuppertal 2015 mit Andreas Mucke in der Stichwahl ein Kandidat zum OB gewählt, der im vorherigen Durchgang noch nicht die Nase vorne hatte – und zwar mit rund 20.000 Stimmen mehr als zwei Wochen zuvor. Das zeigt, dass erst die Stichwahl dafür gesorgt hat, dass eine Mehrheit der Menschen sich hinter dem OB versammelt hat.
In der sächsischen Stadt Görlitz hätte es im vergangenen Monat sogar beinahe ein AFD-Politiker geschafft, zum Oberbürgermeister gewählt zu werden, obwohl eine übergoße Mehrheit der Wähler*innen nicht für ihn gestimmt hat. Dank der Stichwahl wurde der Willen der Bürger*innen dann aber berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr darüber, dass es nun zu einer Klärung kommt, ob der Beschluss und das Vorgehen mit der Verfassung des Landes NRW vereinbar ist und hoffen sehr, dass die Abschaffung der Stichwahl vom Landesverfassungsgericht noch verhindert werden kann.“