Einheitliche Regelung für Geschwisterbeiträge

Familien müssen warten und hoffen

(DIESE GRÜNEN, Nr. 65, 09/06)

Wenn in Wuppertal Geschwister gemeinsam eine Offene Ganztagsgrundschule (OGGS) besuchen, dann erhält das jüngere Kind eine Beitragsermäßigung. Besuchen beide eine Tageseinrichtung der Stadt (Kindergarten, Krippe oder Hort), ist es sogar von den Beiträgen befreit. Sollte aber der viel häufigere Fall vorliegen, dass ein Kind eine OGGS besucht und das jüngere Geschwisterkind in den Kindergarten geht, dann müssen für beide die vollen Beitragssätze geleistet werden. Die Erklärung hierfür ist, dass beide Einrichtungen unterschiedlichen Satzungen bzw. Entgeltordnungen unterliegen, die zwar jeweils Ausnahmen von der Beitragspflicht beinhalten, eine übergreifende Regelung aber nicht vorsehen. So muss eine Familie mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 30.000 Euro für zwei Kindergartenkinder monatlich 70,56 Euro (mit zusätzlicher Mittagsbetreuung) zahlen, für zwei Kinder in der OGGS 70 Euro und in der oben dargestellten Konstellation 110,56 Euro. Dies stellt eine Mehrbelastung in Höhe von 40 Euro pro Monat dar, die einzig darauf zurückzuführen ist, dass eine einheitliche Regelung zwischen Tageseinrichtungen und Schulen noch nicht zustande gekommen ist. Um hierfür Abhilfe zu schaffen, haben sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN in der Septembersitzung des Rates dafür stark gemacht, eine übergreifende Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder herbeizuführen. Hierbei bot sich für alle Fraktionen noch einmal die Möglichkeit, die Familienfreundlichkeit der Wuppertaler Politik unter Beweis zu stellen.

Auch die Ankündigung der Verwaltung, Ende des Jahres eine Lösung herbeiführen zu wollen, hätte Gelegenheit geboten, dieses Vorhaben durch einen Ratsbeschluss noch einmal zu untermauern. Leider verpassten die beide großen Fraktionen (CDU und SPD) an diesem Tag die Chance Größe zu zeigen und im Interesse der betroffenen Kinder und Eltern eine schnelle Lösung herbeizuführen. Stattdessen wird das Thema auf die lange Bank geschoben, so dass nur zu hoffen bleibt, dass die avisierte Umsetzung durch die Verwaltung nicht in Vergessenheit gerät.

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