Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW, das Gebühren für Geschwisterkinder in städtischen Betreuungseinrichtungen für unzulässig erklärt hat, erklärt Paul-Yves Ramette, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion:
„Es ist gut und aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, Familien bei Betreuungskosten für Geschwisterkinder zu entlasten. Das hat das Oberverwaltungsgericht zu Recht festgestellt. Wer Familien fördern möchte, sollte sie auch finanziell entlasten. Dass sich nun aber die Wuppertaler SPD selber dafür feiert, dass Wuppertal wie die übergroße Zahl der anderen NRW-Kommunen eine gesetzeskonforme Regelung beschlossen hat, und dies als besonderen Beleg für die Familienfreundlichkeit der Politik der GroKo im Rat anführt zeigt, dass offenbar sonst in diesem Bereich nicht viel von der Ratsmehrheit aus SPD und CDU zu erwarten ist.“
Marc Schulz, Fraktionsvorsitzender:
„Noch immer ist Wuppertal bei der Kinderbetreuung und hier besonders bei der Ganztagsbetreuung (2015: 31,9%, 44,9% NRW-weit) und der U3-Betreuung (2015: 17,9, 25,9% im NRW-Vergleich) im Schlussfeld der NRW-Städte. Darüber hinaus sind auch die Wuppertaler Elternbeiträge im interkommunalen Vergleich alles andere als familienfreundlich: gerade Familien mit geringem Einkommen sind deutlich schlechter gestellt als in anderen Kommunen. Die Beitragspflicht beginnt bereits bei 12.500 Euro Jahreseinkommen und damit wesentlich früher als in anderen Städten. Hier wäre ein aktives Handeln der Politik zum Wohle finanzschwacher Familien gefragt, anstatt sich für Selbstverständlichkeiten feiern lassen zu wollen“.