Straßenausbaubeiträge: Unglaubwürdiges Vorgehen der schwarz-gelben Landesregierung

„Die Bilanz zum Förderprogramm für Straßenausbau zeigt, dass das Verfahren der Landesregierung nicht greift und zu keiner nennenswerten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger beiträgt“, so Marc Schulz, Landtagskandidat der Grünen im Wuppertaler Wahlkreis 33 (Wuppertal-Mitte). Seit Jahren sind die Straßenausbaubeiträge in NRW in der Kritik. 

Nachdem 2019 der öffentliche Druck immer größer wurde, führte die schwarz-gelbe Landesregierung ein Förderprogramm ein, mit dem die Hälfte der Kosten auf Antrag der Kommunen übernommen vom Land werden könnten. Dieser mit jährlich 65 Millionen Euro ausgestattete Topf wurde allerdings von den Städten nur in äußerst überschaubarem Rahmen genutzt. Insgesamt wurden hieraus nach Angaben des Landes bislang lediglich knapp elf Millionen Euro für Ausbaumaßnahmen bewilligt. Obwohl sich somit an den Problemen nichts geändert hat, haben CDU und FDP nun angekündigt, die Beiträge nach der Wahl komplett über das komplizierte Förderprogramm kompensieren zu wollen.

Statt einer umständlichen und bürokratischen Regelung hätte die Landesregierung schon vor drei Jahren eine komplette Abschaffung inklusive einer Kompensation für die Kommunen, so wie von den Grünen und der SPD im Landtag gefordert, umsetzen müssen. „Die jetzige Ankündigung der Regierungskoalition zwei Monate vor der Wahl wirkt hingegen wie purer Aktionismus, insbesondere da mit dieser Initiative keinerlei konkrete Umsetzungsvorschläge gemacht werden. Stattdessen wird die Regierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2022, also anderthalb Monate nach der Wahl, ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen. ‚Wir machen mal irgendwas nach der Wahl‘ ist vollkommen unglaubwürdig und daher ein reines Wahlkampfmanöver ohne Substanz“, so Schulz weiter.

Zum Hintergrund:

Wenn eine vorhandene Straße saniert und damit ihr Zustand verbessert wird, müssen die Anlieger*innen einen Anteil der Ausbaukosten übernehmen, da hierdurch zumindest theoretisch der Wert ihrer Immobilie steigt. Die Kommunen sind zur Erhebung verpflichtet, können aber die Höhe selbst bestimmen. Das führt dazu, dass finanzstarke Kommunen entsprechend in der Lage sind, eine niedrigere Beteiligung der Bürger*innen zu verlangen als Städte mit Haushaltsproblemen, die auf jede Einnahme angewiesen sind. 

Dabei ist in den Kommunen der Aufwand zur Erhebung im Verhältnis zum Ertrag sehr hoch: Auf eine Anfrage der grünen Ratsfraktion Wuppertal gab die Stadt an, dass der Anteil des Verwaltungsaufwands in den Jahren zwischen 2016 und 2018 zwischen 53 und 60% der Einnahmen lag. Es gingen also mehr als die Hälfte der Erträge für die Bearbeitung drauf. 

Gegen den Widerstand der Landtags-Opposition und einer Volksinitiative mit 437.000 Unterschriften entschied sich die schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2019 für eine Beibehaltung dieses Systems. Zusätzlich führte sie ein mit jährlich 65 Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm ein, das auf Antrag die Hälfte der Kosten übernehmen sollte, die bei einer Ausbaumaßnahme entstehen würden. Da es aber auch heute, gut drei Jahre nach Einführung, immer noch sehr schwach nachgefragt wird und somit an den Problemen nichts geändert hat, haben CDU und FDP nun angekündigt, die Beiträge nach der Wahl komplett über das komplizierte Förderprogramm kompensieren zu wollen. Die grüne Landtagsfraktion hingegen fordert eine vollständige Abschaffung und einen auskömmlichen Ausgleich für die Kommunen durch das Land.

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