Tatsächliche Bedarfe von Grundschulen besser berücksichtigen

Mehr Grundschulen profitieren zukünftig von kleineren Eingangsklassen

Jedes Jahr wird die Größe der an den Grundschulen zu bildenden Eingangsklassen neu festgelegt. Dieses Jahr gibt es eine Änderung, die die sozialen Herausforderungen an den Schulstandorten besser berücksichtigt und gerechter ist als bisher.

Hierzu erklärt Marc Schulz, bildungspolitischer Sprecher und Bürgermeister:

„Bislang wurden die Schulen grob nach der sozialen Lage in einem der 69 Wuppertaler Quartiere, in denen sie liegen, beurteilt. Das war die Grundlage für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen: Schulen, die in einem „roten Quartier“ (hoher sozialer Handlungsbedarf) liegen, wurden stärker gefördert (zum Beispiel durch kleinere Eingangsklassen) als Schulen in gelben oder grünen (kein Handlungsbedarf) Quartieren. Auch wenn das auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, wird mit diesem System aber nur in begrenztem Maße Verteilungsgerechtigkeit geschaffen: es handelt sich lediglich um eine relativ grobe Einteilung des Wuppertaler Stadtgebiets, weil nicht die konkrete Schule, sondern nur das Quartier, in dem sie liegt, bewertet wird. Die zugrunde gelegten Quartiere sind keine homogenen Gebilde, sondern in sich sozial sehr unterschiedlich. So können in ein und demselben Quartier Wohngebiete mit niedrigem und hohem Handlungsbedarf liegen, trotzdem wird jede Schule innerhalb des Quartiers gleich behandelt, auch wenn die konkreten Standorte sehr unterschiedliche Anforderungen haben. Und auch Schulen, die teilweise nur wenige hundert Meter voneinander entfernt liegen, können vollkommen unterschiedlich behandelt werden, weil sie beide am Rand unterschiedlich gewichteter Wohnquartiere liegen, obwohl die Schuleinzugsgebiete dieselben sind.

Auf meine Initiative hin wurde ein Runder Tisch ins Leben gerufen, bestehend aus Mitgliedern des Schulausschusses, Vertreter*innen der Grundschulen und der Verwaltung. Dort wurde eine Lösung erarbeitet, mit der zukünftig standortscharf ermittelt wird, ob an einer Grundschule besondere Lernbedingungen vorherrschen. Auf dieser Grundlage soll dann bestimmt werden, ob die ersten Klassen an den Schulen im Regelfall mit bis zu 29 Schüler*innen festgesetzt werden oder ob eine Reduzierung der Eingangsklassen auf 26 Schüler*innen nötig ist.

Mit dieser Neuregelung können ab dem Schuljahr 2021/22 insgesamt 28 Grundschulen (statt bislang nur 18) von einer geringeren Klassenrichtzahl profitieren. Da aufgrund der höheren Zahl an zukünftig zu berücksichtigenden Schulen und der gleichzeitig (vorläufig) konstanten Zahl an Schulräumlichkeiten die Reduzierung zunächst 26 und nicht wie bisher 25 Schüler*innen beträgt, bedeutet dies für die auch bislang schon von der Reduzierung profitierenden Grundschulen eine leichte Verschlechterung, für zehn Schulen aber eine deutliche Verbesserung und Anerkennung ihrer Lernbedingungen. Wir bedanken uns dafür, dass die Grundschulen das solidarisch mittragen, da dies innerhalb der Schullandschaft insgesamt zu mehr Bildungsgerechtigkeit führt.“

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