Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

Florian Adler [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)]

Der Landesverfassungsgerichtshof hat heute die Abschaffung der Stichwahl in NRW durch die schwarz-gelbe Landesregierung als verfassungswidrig gewertet. Die GRÜNE Ratsfraktion sieht sich in ihrer bisherigen Haltung bestätigt und freut sich daher über das Urteil.

Hierzu erklärt Marc Schulz, GRÜNER Stadtverordneter und Bürgermeister:

„Das Gericht hat somit quasi in letzter Minute verhindert, dass durch eine Abschaffung der Stichwahl zukünftig Bewerberinnen und Bewerber mit einer Unterstützung von 30 Prozent oder weniger zu Oberbürgermeisterinnen bzw. Oberbürgermeistern gewählt werden. Das hätte zu einer massiven Verschlechterung der Legitimation der Stadtoberhäupter geführt. Wuppertal ist hier ein gutes Beispiel: 2015 lag der heutige OB Mucke im ersten Wahlgang nur auf Platz 2, in der Stichwahl konnte er dann mehr als 60% der Wähler*innen hinter sich bringen. Damit wurde dem Wählerwillen erst in der Stichwahl Geltung verschafft. Wir freuen uns jetzt auf die OB-Wahl im nächsten Jahr.

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