Finanzielle Mehrbelastungen für Wuppertal durch das neue Schulgesetz

Anfrage zur Sitzung des Rates am 19.06.2006

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Landesregierung plant, in der Woche vor den Sommerferien eine Novellierung des Schulgesetzes zu verabschieden. In Kraft treten soll das Gesetz, das weiterreichende Konsequenzen für die Kommunen als Schulträger hat, bereits zum 1.8.2006. Alle drei kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam ein Gutachten vorgelegt, das zentrale Eckpunkte des Schulgesetzes als nicht verfassungskonform identifiziert. Hintergrund ist die Verletzung von Artikel 78 Abs. 3 der Landesverfassung NRW und das Konnexitätsausführungsgesetz, welche die zuständige obere Landesbehörde „von Amts wegen“ verpflichten, rechtzeitig vor der Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Landtag den Kommunalen Spitzenverbänden eine Kostenfolgeabschätzung sowie Vorschläge für mögliche Belastungsausgleichsregelungen zur Stellungnahme zuzuleiten, wenn ein Gesetzentwurf Regelungen enthält, die zu einer wesentlichen Kostenbelastung der Kommunen führen können. Die Kommunalen Spitzenverbände sehen erhebliche zusätzliche Kosten durch die Novellierung des Schulgesetzes auf die Kommunen zukommen. In einem Schreiben an das zuständige Schulministerium vom 9. Mai 2006 führen die Kommunalen Spitzenverbände aus:

„Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände sind

  • die Feststellung und Verbesserung der Sprachkenntnisse von Kindern vor der Einschulung (Vgl. § 36 Abs. 2 Gesetzentwurf) sowie
  • die Erweiterung der personalrechtlichen Befugnisse der Schulleitungen im Rahmen der „eigenverantwortlichen Schule ( vgl. § 59 Abs. 2 ff Gesetzentwurf) und die Verpflichtung der Schulaufsichtsbehörden, die Schulen bei der Wahrnehmung dieser Befugnisse zu beraten und zu unterstützen (vg. § 3 Abs. 1 Satz 3 Gesetzentwurf)

konnexitätsrelevant.“
Die Kostenfolgeabschätzung sowie Vorschläge für einen möglichen Belastungsausgleich wurden von der Landesregierung weder – wie eigentlich notwendig – vor der Einbringung des Gesetzes in den Landtag noch danach vorgelegt. Auch für Wuppertal sind mit der Novellierung des Schulgesetzes erhebliche Mehrausgaben zu erwarten. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN um Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung des Rates am 19.06.2006:

  1. Wie hoch wären die Kosten in Wuppertal für die jährliche Einladung aller Vierjährigen zu einem Sprachtest unter Berücksichtigung, dass diese Einladung mit Rechtsmittelbelehrung und nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt werden muss, da an die Nichtteilnahme Sanktionen geknüpft werden sollen?
  2. Welches Personal würde mit welchem Aufwand die im Vorfeld der Einladungen entstehenden Arbeiten (Zuordnung der einzelnen Kinder zu pädagogischem Fachpersonal, das die Kinder tatsächlich „testet“; Abstimmung der Termine der Sprachtests mit diesem Fachpersonal etc.) erledigen?
  3. Welcher zusätzliche Aufwand entsteht, wenn Kinder zu einem anberaumten Sprachtest – aus welchen Gründen auch immer – nicht erscheinen?
  4. Welcher Aufwand entsteht, um die nach den Testergebnissen förderbedürftigen Kinder geeignete Fördermaßnahmen konkret zuzuordnen, die möglichst ortsnah zum Wohnort dieser Kinder stattfinden sollen?
  5. Welcher Aufwand entsteht, um den Eltern die Ergebnisse der Sprachtests mitzuteilen und gleichzeitig die sprachförderbedürftigen Kinder den nach den Ergebnissen der Tests erforderlichen Sprachfördermaßnahmen zuzuordnen?
  6. Welche zusätzlichen Personalressourcen und Sachkosten fallen für die zukünftig obligatorische Beratung der Schulen durch das Schulamt an?
  7. Welche zusätzlichen Personalressourcen und Sachkosten sind angesichts der notwendigen Unterstützung der Schulleitungen bei der Wahrnehmung personalrechtlicher Kompetenzen durch die Schulsekretariate und die Schulverwaltung zu erwarten?
  8. Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten pro Kind und insgesamt in Wuppertal eingeschätzt?

Mit freundlichem Gruß

Marc Schulz
Stadtverordneter

Hier geht es zur Antwort der Verwaltung

Artikel kommentieren