Kinder sind unsere Zukunft – und keine Störfaktoren

Zur Diskussion um die zwischen dem Stadtverband der Kleingärten und der Stadt vereinbarte Neuregelung der Gartenordnung und den darin enthaltenen Einschränkungen für Spielgeräten erklärt Marc Schulz, Fraktionsvorsitzender:

„Wir können die öffentlichen Irritationen um die neue Gartenordnung gut nachvollziehen. Kinderlärm ist nach aktueller Rechtsprechung keine Ruhestörung, sondern Ausdruck kindlicher Entfaltung und somit gesellschaftlich zu tolerieren. In vielen Fällen hat die Stadt diese Sichtweise in der Vergangenheit gegen teilweise heftigen Widerstand durchsetzen müssen als es zum Beispiel um die Errichtung von Spiel-, Bolzplätzen oder Kindergärten ging. Dabei stand und steht die Kinderfreundlichkeit in einer eng bebauten Stadt, in der der Bedarf an Spielflächen doppelt so hoch liegt wie der tatsächliche Bestand, an vorderster Stelle. Deswegen ist die Zustimmung der Stadt zu der Beschränkung von Spielmöglichkeiten in Kleingärten aus unserer Sicht ein Rückschritt.

Wir unterstellen dem Stadtverband ausdrücklich keine bewusste Kinder- und Familienfeindlichkeit. Gleichwohl ist es nicht verwunderlich, dass die Beschränkung als genau solche in der Öffentlichkeit aufgefasst wird. Wenn der Stadtverband zur Begründung seiner Haltung in den Medien auf das Bundeskleingartengesetz verweist, ist das nur ein Teil der Wahrheit. Der andere Teil ist, das Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder zu den Gründungsanlässen der Schrebergärten gehörte. Deshalb empfehlen wir den Vertretern des Verbandes dringend, den eingeschlagenen Weg noch einmal zu überdenken. Die im Bundeskleingartengesetz festgeschriebene Vorgabe, wonach nur ein gewisser Teil des Kleingarten-Grundstücks aus Rasen- oder Spielfläche bestehen kann und mindestens ein Drittel zum Obst- und Gemüseanbau dienen soll, ist aus unserer Sicht eine ausreichende Begrenzung, auch um Ferienpark-ähnliche Auswüchse in den Gärten zu verhindern, die aber dann auch für alle Gärten gelten sollte. Ansonsten sind aber natürlich gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz auf beiden Seiten immer noch die beste Strategie für eine gute Nachbarschaft und sollten einseitig ausgerichteten Verboten jederzeit vorgezogen werden.

Besonders überrascht uns aber, dass die Stadt diese Gartenordnung mit auf den Weg gebracht hat. Das passt aus unserer Sicht nicht mit der oft postulierten Kinderfreundlichkeit überein. Außerdem hätten wir erwartet, dass die politischen Gremien im Vorfeld über die geplanten Änderungen informiert worden wären. Deshalb haben wir eine Anfrage an den zuständigen Ausschuss für Umwelt formuliert, um aufzuklären, wie es zu dieser Zustimmung kommen konnte und wie sich das mit der im Grundsatz vertretenen Kinderfreundlichkeit der Stadt verträgt.“

 

Kleine Anfrage für den Umweltausschuss am 11.09.2018

Neue Gartenordnung der Stadt Wuppertal

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.08.2018

Sehr geehrte Frau Brücher,

Ende August wurde in den Medien über eine Neuregelung der Wuppertaler Gartenordnung berichtet, in der eine Beschränkung von Spielgeräten in Kleingärten festgeschrieben wird. Die Berichterstattung hat erwartungsgemäß heftige Diskussionen über die Kinderfreundlichkeit in Schrebergärten, aber auch in der ganzen Stadt entfacht.
Da die Stadt, namentlich das Ressort Grünflächen und Forsten, an der Erarbeitung beteiligt war und die Verordnung somit inhaltlich von der Stadt mit getragen wird, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In den Medien kursieren verschiedene Versionen, in welcher Form das Verbot von Spielgeräten formuliert wurde (A: „nur drei Spielgeräten pro Garten“ vs. B: „generell keine Trampoline, Planschbecken etc.“).
    Wie lautet die exakte Festlegung in der Gartenordnung?
    a. Wenn Version A zutrifft, gelten die Beschränkungen für alle Familien gleich, unabhängig von der Kinderzahl?
    b. Wenn Version B zutrifft, handelt es sich um Beschränkung von Spielgeräten, die überwiegend von älteren Kinder oder Jugendlichen genutzt werden?
  2. Wie rechtfertigt es die Stadt, dass die Änderungen Beschränkungen für Familien mit Eltern vorsehen, um den Kinderlärm in „freizeitparkähnlichen“ Kleingärten zu verhindern, obwohl die aktuelle Rechtsprechung Kinderlärm als einen Ausdruck kindlicher Entfaltung definiert und somit grundsätzlich als sozialadäquat ansieht?
  3. Befürchtet die Stadt, dass ihr die aktuelle Haltung bei zukünftigen Spiel-, Bolzplatz- oder Kindergartenplanungen von Gegner*innen entgegengehalten werden könnte?
  4. Wurde von der Stadt eine vorherige Prüfung vorgenommen, um wie viele Kleingärten es sich konkret handelt, die von der Neuregelung betroffen sind?
  5. Wie viele Beschwerdefälle sind der Stadt bekannt, die das Spielgeräte-Verbot rechtfertigen?
  6. Wurden von der Stadt oder vom Stadtverband im Vorfeld Schritte unternommen, um die betroffenen Pächter*innen direkt auf die Störungen hinzuweisen und somit eine direkte Konfliktlösung zu ermöglichen? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde so verfahren?
  7. Wie, wie oft und von wem wird die Einhaltung der im Bundeskleingartengesetz festgeschriebenen Mindestfläche für Gemüse- oder Obstanbau kontrolliert?
  8. In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen fünf Jahren zur Feststellung von Abweichungen von dieser Regelung?
  9. Sind weitere Gartenordnungen in anderen Städten bekannt, die vergleichbare Einschränkungen für Familien in Kleingärten vorsehen?

Mit freundlichen Grüßen
Ilona Schäfer Stadtverordnete

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