Anlässlich der Beratung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zum Schulgesetz NRW erklärt der Wuppertaler Stadtverordnete Marc Schulz:
„Mit dem Schulgesetz NRW senken wir den Eigenanteil, den Träger privater Förderschulen an der Finanzierung der Schulen erbringen müssen.
Von 2006 an wird das Land seinen Förderanteil jährlich um einen Prozentpunkt erhöhen; der Anteil der Träger wird schrittweise von sechs auf zwei Prozent sinken. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung der Träger der Förderschulen. Mehr als vier Millionen Euro wird das Land zukünftig für die Förderschulen in freier Trägerschaft zusätzlich aufbringen.
Trotz der schwierigen Haushaltssituation hat die Grüne Landtagsfraktion auf die Änderung gedrängt, weil damit eine strukturelle Ungerechtigkeit in der Finanzierung von Förderschulen in freier Trägerschaft beseitigt wird. Prozentual unterschied sich die Eigenleistung von Förderschulen und anderen Schulen in freier Trägerschaft zwar nicht.“
Gerhard Schäfer, für die GRÜNEN Mitglied im Wuppertaler Schulausschuss, führt aus:
„Aufgrund der kleineren Klassen in den Förderschulen musste der Träger aber wesentlich mehr Geld für den einzelnen Schüler aufwenden. Dies hat vor allem Elternvereine als Träger von Förderschulen wie bspw. der Troxler-Schule in Wuppertal über Gebühr belastet. Über die Verankerung dieser Maßnahme im Schulgesetz sind wir GRÜNE besonders froh, weil wir eine tatsächliche Ungerechtigkeit beseitigen und den Schulen ein klares Signal geben, dass ihre Arbeit für die Kinder mit Behinderungen die notwendige Wertschätzung erfährt.“